GDPdU und Dokumentenmanagementsystem

GDPdu-Dokumente archivieren

Ich berichtete über einen Begriff, den ich noch nie gehört hatte: GDPdU. Ich wurde aufgeklärt, dass es sich dabei um die Grundsätze zum Datenschutz und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen handelt. Diese Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, welche die digitale Aufbewahrung von Dokumenten konkretisiert, ist notwendig zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen.

Dieses Gesetz ist rechtskräftig seit dem 16.7.2001. Somit sind die Grundsätze zur Prüfbarkeit digitaler Dokumente geschaffen.Einen ausführlichen Bericht darüber habe ich auf  folgendem Blog geschrieben. http://impuls2008.wordpress.com/2009/08/25/gdpdu

Ähnliche Artikel im Blog:

Kommentieren

Translator
German flagFrench flagDutch flag     
Kontakt

Alleinunterhalter, Elvis Imitator, DJ

Haben Sie noch weiter gehende Fragen zu meinem Service? - ich bin sofort für Sie da:

Tel.: 0241 / 4507894
Mobil:   0179 / 9460888

Mail: dirkgier@o2online.de

oder nutzen Sie mein Kontaktformular für Ihre Anfrage.

kostenlos anrufen
Service von
stadtbranchenbuch.com
Baffy Karneval

Here is the Music Player. You need to installl flash player to show this cool thing!

Baffy International

Here is the Music Player. You need to installl flash player to show this cool thing!

Preiswert Essen
Suchen
Live Besucher
Flash MP3 Player

Here is the Music Player. You need to installl flash player to show this cool thing!