GDPdU und Dokumentenmanagementsystem
GDPdu-Dokumente archivieren
Ich berichtete über einen Begriff, den ich noch nie gehört hatte: GDPdU. Ich wurde aufgeklärt, dass es sich dabei um die Grundsätze zum Datenschutz und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen handelt. Diese Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, welche die digitale Aufbewahrung von Dokumenten konkretisiert, ist notwendig zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen.
Dieses Gesetz ist rechtskräftig seit dem 16.7.2001. Somit sind die Grundsätze zur Prüfbarkeit digitaler Dokumente geschaffen.Einen ausführlichen Bericht darüber habe ich auf folgendem Blog geschrieben. http://impuls2008.wordpress.com/2009/08/25/gdpdu






